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Anträge
auf Hallengenehmigung |
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1. |
Die Hallengenehmigung ist über die NVV-Geschäftsstelle formlos, aber schriftlich mit den entsprechenden Vorlagen (1-Feldhalle bzw. 3-Feldhalle) zu beantragen. In den Vorlagen sind alle Spielfelder der zu beantragenden Halle zu erfassen. Folgende Angaben sind dem Antrag beizufügen: |
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Name und Anschrift der Halle |
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Halleninnenmaße (Länge, Breite, Höhe) |
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Freiräume und Freizonen des Zentralfeldes und der Querfelder |
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genaue Beschreibung von Art und Platzierung jeglicher Einbauten (Ringe, Basketballkörbe, Gestänge etc.) |
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Angaben über die Tribünen. |
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2. |
Die Anträge werden von der Geschäftsstelle bearbeitet und mit einer Entscheidungs unter Berücksichtigung der Kriterien für Hallengenehmigungen versehen. |
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3. |
Denkt bitte daran, dass die Bearbeitung der Hallenanträge durchaus zeitaufwendig ist. Vom Eingang des Antrags bis zum Versand der Zulassung vergehen im Regelfall 2-3 Monate. Reicht neue Anträge deshalb bitte frühzeitig ein! |
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4. |
Benötigt ihr kurzfristig eine neue Hallengenehmigung, so setzt euch bitte unverzüglich mit der Geschäftsstelle in Verbindung. Wir werden versuchen, euch zu helfen. |
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5. |
Die ausgesprochenen Hallengenehmigungen gelten bis auf Widerruf. |
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6. |
Ist eine Hallengenehmigung aufgrund falscher Angaben, die vom Antragsteller zu vertreten sind, erteilt worden, kann sie rückwirkend für ungültig erklärt werden - mit all den bekannten unangenehmen Auswirkungen. Wir raten deshalb von geschönten Angaben ab! |