Übersicht

Editorial

Durchführungsbestimmungen

Hallenkriterien

 

Anträge auf Hallengenehmigung
(last update: 24.6.2008)

 

1.

Die Hallengenehmigung ist über die NVV-Geschäftsstelle formlos, aber schriftlich mit den entsprechenden Vorlagen (1-Feldhalle bzw. 3-Feldhalle) zu beantragen. In den Vorlagen sind alle Spielfelder der zu beantragenden Halle zu erfassen. Folgende Angaben sind dem Antrag beizufügen:




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Name und Anschrift der Halle


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Halleninnenmaße (Länge, Breite, Höhe)


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Freiräume und Freizonen des Zentralfeldes und der Querfelder


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genaue Beschreibung von Art und Platzierung jeglicher Einbauten (Ringe, Basketballkörbe, Gestänge etc.)


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Angaben über die Tribünen.



2.

Die Anträge werden von der Geschäftsstelle bearbeitet und mit einer Entscheidungs unter Berücksichtigung der Kriterien für Hallengenehmigungen versehen.



3.

Denkt bitte daran, dass die Bearbeitung der Hallenanträge durchaus zeitaufwendig ist. Vom Eingang des Antrags bis zum Versand der Zulassung vergehen im Regelfall 2-3 Monate. Reicht neue Anträge deshalb bitte frühzeitig ein!



4.

Benötigt ihr kurzfristig eine neue Hallengenehmigung, so setzt euch bitte unverzüglich mit der Geschäftsstelle in Verbindung. Wir werden versuchen, euch zu helfen.



5.

Die ausgesprochenen Hallengenehmigungen gelten bis auf Widerruf.



6.

Ist eine Hallengenehmigung aufgrund falscher Angaben, die vom Antragsteller zu vertreten sind, erteilt worden, kann sie rückwirkend für ungültig erklärt werden - mit all den bekannten unangenehmen Auswirkungen. Wir raten deshalb von „geschönten“ Angaben ab!