Übersicht

Editorial

Durchführungsbestimmungen

Hallenanträge

 

Kriterien für Hallengenehmigungen
(last update: 9.5.2005)

 

1.

Grundsätzliche Bestimmungen

1.1

Wenn die Felder einer Halle unterschiedlich sind, Wertigkeiten herstellen (sofern möglich und sinnvoll).

1.2

Regionale Hallensituation und Spielklassenzugehörigkeit beachten.

1.3

Im Zweifel erst einmal niedrigere Genehmigung erteilen - Nachbewilligung bei Bedarf möglich.

1.4

Geringfügige Einbauten sind unschädlich.

1.5

Es ist stets das Spielfeld mit der höchsten Zulassung zu nutzen, sofern möglich.

 

2.

Grundsätzliche Spielklassenanforderungen


Spielklasse

Freizone

Freiraum (Hallenhöhe)

Einbauten

2.1

Regionalliga

3,00 m

7,00 m

geringfügig

2.2

Oberliga

2,00 m

7,00 m

geringfügig

2.3

Verbandsliga

2,00 m

6,50 m

geringfügig

2.4

Landesliga

2,00 m

6,00 m

geringfügig

2.5

Bezirksliga

1,50 m

5,50 m

geringfügig

2.6

Bezirksklasse

1,50 m

5,50 m

geringfügig

 

3.

Geringfügige Einbauten (alle Angaben sind ca.-Werte)

3.1

Über den Freizonen, sofern Höhe keine erhebliche Beeinträchtigung darstellt.

3.2

Am Spielfeldrand (bis 1 m im Feld); Höhe 1 m unter geforderter Mindesthöhe.

3.3

Höhe 30 cm unter geforderter Mindesthöhe.

3.4

1 Einbau mit 50 cm unter geforderter Mindesthöhe.

3.5

Punkteinbauten (Haken unter der Decke) sind großzügiger zu bewerten als Flächeneinbauten (Basketballkorb, Gestänge, Trennwand etc.).

 

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